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Begleitetes Fahren
24.12.2011
Begleitetes Fahren ab 17
Mit dem Modellversuch "Begleitetes Fahren - Führerschein mit 17" sollen Fahranfänger bereits im Alter von 17 Jahren in Hamburg die vielfältigen Anforderungen des Straßenverkehrs in Gegenwart einer Begleitperson üben.
Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln werden, damit in Hamburg künftig weniger Jugentliche im Straßenverkehr verunglücken.
Die Ausbildung kann bereits im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten beginnen und schließt mit der praktischen Prüfung, einen Monat vor dem 17. Geburtstag ab.
Anforderungen an die begleitende Peron nach § 43a Fahrerlaubnis-Verordungs (FeV)
Die begleitende Peron
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- muß mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Kl. B (3) sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist.
- darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei (3) Punkten belastet sein.
- Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfbescheinigung nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/L oder mehr Alkohol in der Atemlust oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
- unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) genannten berauschenden Mittel steht.
- Dabei sollen sie Fahrroutine und Fahrkompetenz entwickeln werden, damit in Hamburg künftig weniger Jugentliche im Straßenverkehr verunglücken
