Die praktische Ausbildung
Die Inhalte der praktischen Grundausbildung sind in unserem angefertigtem Ausbildungsplan einzusehen. Dieser hängt in unserer Fahrschule zur Ansicht für Dich bereit.
Wir bilden nach dem kurikularem Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. für die praktische Ausbildung Pkw aus. Sie dient der systematischen und sicheren Ausbildung unter Beachtung der Energie sparenden und umweltschonenden Fahrweise.
Unten seht Ihr den Umfang der Ausbildung an Hand eines Stufen Ausbildungs Planes. Dieser Plan steht Euch im Download Bereich zur Verfügung.
Sonderfahrten (Pflichtstunden)
Laut Fahrschüler Ausbildungsordnung (FAO) darf mit den Sonderfahrten erst begonnen werden, wenn die Grundausbildung beendet ist.
Klasse B
5 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
4 x Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
3 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur Hälfte innerorts und außerorts)
Klasse B auf BE (Erweiterung):
3 x Bundes- oder Landstraße (Überland; davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
2 x Autobahn (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)
1 x Dämmerung oder Dunkelheit (je zur Hälfte innerorts und außerorts)

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